Thema: Gewicht, Leergewicht
Als "Schwergewichte" auf den Strassen gelangen Reisemobile recht schnell an gesetzliche Grenzen, die für PKW-Fahrer überhaupt nicht wahrnehmbar sind. Die Führerscheinklasse B endet bei einem zulässigen Gesamtgewicht (physikalisch korrekt: Gesamtmasse) des Reisemobils von 3.500 Kilogramm. Diese Grenze beinhaltet die gesamte Zuladung inklusive Passagiere. Dabei muß man sich vor Augen halten, daß ein Liter Wasser exakt ein Kilogramm Gewicht auf die Waage bringt.
Besser haben es die Inhaber eines alten Führerscheins der Klassen 3 (oder der neuen Klasse C1, welche separat erworben werden kann): Hier beträgt die Grenze 7,5 Tonnen, was - einige Luxusliner ausgenommen - für handelsübliche Reisemobile ausreichen sollte.
Leergewicht / Leermasse
Die Hersteller orientieren sich bei der Produktion an diesen Grenzen, um ihren Kundenkreis nicht potentiell auszudünnen. Eine prima Idee, aber nur solange diese die Qualitäts- und Sicherheitsaspekte berücksichtigt.
Die Hersteller von Reisemobilen unternehmen daher seit geraumer Zeit große Anstrengungen, ihre Produkte gewichtsmäßig abzuspecken. An sich eine lobenswerte Idee, solange diese Maßnahmen nicht zu Lasten der Qualität oder Sicherheit gehen.
Leichtbauweise heißt das Zauberwort, welches unter Anderem folgende Optimierungen beinhaltet:
- gewichtsoptimierte Fahrgestelle (Flachboden- statt Hochbodenfahrgestelle)
- leichtere Motoren
- Leichtbau durch moderne Materialien im Aufbau
- Leichtbau durch moderne Materialien und Fertigungsmethoden beim Möbelbau
- Aluminiumgasflaschen anstelle von Stahlflaschen
Aber es werden auch Tricks angewandt, die das Gesamtgewicht nur auf dem Papier verringern:
- Reserveräder werden aus der Standardausstattung ausgenommen
- Frischwasserbehälter werden nur mit 20 statt 120 Litern befüllt
- Zulassung nur für zwei Personen
Natürlich ist ein Frischwasserbehälter mit nur 20 Litern Inhalt nonsense, denn die Autarkie ist eine wichtige Eigenschaft des Reisemobils. Diese Eigenschaft wird aber eingeschränkt, wenn nur ein kleiner Teil der Frischwasservorräte aufgenommen wird.
Sonderausstattungen erhöhen wiederum das Zuladungsgewicht. Die Differenz kann gewaltig sein, wie folgende Tabelle anschaulich darstellt:
Sonderausstattungen (Beispiele) | Mehrgewicht |
---|---|
Ducato Maxi statt Ducato 3,5 t | 40 kg |
Größerer Motor oder Auomatikgetriebe | 50 kg |
Klimaanlage, motorbetrieben | 30 kg |
Reserverad | 25 kg |
Anhängekupplung | 33 kg |
Fahrertür | 24 kg |
Zweite Wohnraumbatterie | 30 kg |
Markise 3,5 m | 32 kg |
Solaranlage 2 x 55 Watt | 15 kg |
Dachklimaanlage | 30 kg |
Warmwasserheizung | 55 kg |
150 Liter Kühlschrank | 15 kg |
Einige Reisemobile werden mit unterschiedlichen Fahrwerken angeboten, die die maximale Zuladung erhöhen. Für das bei Reisemobilproduzenten beliebte Fahrwerk des Fiat Ducato steht auch ein Aufrüstsatz zur Verfügung, der die Zuladung von 3.500 auf 4.250 Kilogramm erhöht und damit für eine komfortable Reserve sorgt.
Die Reisemobil Union setzt sich bei der EU dafür ein, Reisemobile mit einer zulässigen Gesamtmasse von 4.250 Kilogramm auch mit dem Führerschein Klasse B fahren zu dürfen (Stichwort B 97-Führerschein). Dieser Prozess ist nicht einfach, da eine europaweit geltende Regelung angestrebt werden muss. Dem Reisemobilfahrer ist mit einer nationalen Regelung nicht geholfen, da er eventuell ein Reisemobil erwirbt, welches außerhalb Deutschlands überhaupt nicht zugelassen ist.
Die ehemalige DIN EN 1646-2 aus 2008
Die Zuladung von Wohnmobilen wurde seit dem Jahre 2008 in DIN EN 1646-2 festgelegt (EN = Europäische Norm). Diese Norm wurde in Gesetze gegossen. Geändert hat sich für den Reisemobilisten nichts.
Die DIN-Norm kann hier leider nicht aufgeführt werden, da uns von Seiten des Urhebers keine Veröffentlichungsrechte eingeräumt werden.
Herstellerangaben
Ärgerlich sind auch Fertigungstoleranzen von Seiten der Hersteller. In Prospekten wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß bei der Fertigung zulässige Toleranzen entstehen können. Eine Formulierung ist zum Beispiel: „Bei den Angaben über Maße und Gewichte der Fahrzeuge sind Abweichungen im Rahmen der Werkstoleranzen (+/- 5%) möglich und zulässig. Sie entsprechen den europäischen Homologationsbestimmungen.“
Diese 5% machen bei einem Reisemobil mit einem Leergewicht von 3.000kg maximal 150 Kilogramm aus, so daß das Leergewicht eines Reisemobils, welches mit drei Tonnen Leergewicht beworben wird, zwischen 2.850 und 3.150 Kilogramm liegen darf. Die gesetzlichen Bestimmungen werden dabei freilich nicht angepasst, so daß die maximale Zuladung (bei 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht) zwischen 350 und 650 Kilogramm liegt. Zieht man von den ungünstigen 350 Kilogramm noch 120 Liter Wasser und zwei Personen zu je 75 Kilogramm ab, bleiben lediglich 80 Kilogramm übrig: Das Reisemobil ist damit für einen Urlaub (unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen) kaum zu gebrauchen!
Eine Überladung ist versicherungstechnisch nicht ratsam, da die Versicherung bei einem Unfall bei "nicht bestimmungsgemäßem Gebrauch" des Reisemobils die Regulierung verweigern kann.
Sonderausstattungen
Nun kommt hinzu, daß ein Reisemobil selten in der Grundausstattung verkauft wird. Reisemobile werden für einen sehr langen Zeitraum angeschafft, der Wunsch nach der persönlichen Idealausstattung ist sehr groß, die Angebotspalette gewaltig.
Käufer sollten sich daher genauestens überlegen, welche Sonderausstattungen wirklich notwendig sind. Dazu sollten sie den Katalog sorgfältig durchgehen und den Nutzen jeder einzelnen Sonderausstattung gegen die Nachteile aufwiegen. Schlußendlich kann eine Liste mit Zusatzgewicht und Preis aufgestellt werden. Dann sieht man schnell, ob es notwendig ist, die Liste weiter auszudünnen, um das Fahrzeug in einem nutzbaren Zustand zu halten.
Stellen Sie auch sicher, daß Sie die "Tricks" der Hersteller berücksichtigen, daß die Gewichtsangabe im Prospekt tatsächlich inklusive Reserverad, voll gefülltem Wassertank und Gasflasche gilt.
Radlasten / Achslasten
In der Zulassung sind die sogenannten "zulässigen Achslasten" eingetragen. Allerdings leiden Reisemobile durch die gewichtige Innenausstattung (gefüllter Wassertank, Stahlgasflasche) unter einseitiger Gewichtsverteilung. Dies beeinflußt natürlich das Fahrverhalten negativ.
Der Reisemobilfahrer ist gut beraten, die Achslasten nicht durch einseitige Beladung zu überschreiten, etwa durch Transport eines Motorrollers in der Heckgarage. Bei Vorderradantrieb muß auch die Vorderachse genügend belastet sein, um für den nötigen "Grip" zu sorgen. Wird unser hypothetischer Motorroller sogar auf einem (hinten montierten) Heckträger befördert, wirkt dieser durch das Hebelgesetz verstärkt entgegen.
Auflastung – Ablastung
Der Leidensdruck der Reisemobilfahrer wirft die Frage auf, ob man das zulässige Gesamtgewicht nicht etwas aufwerten kann. Das Fachwort nennt sich "Auflastung". Wie im Beispiel des oben erwähnten Fiat Ducato, existieren Umrüstungssätze auf stärkere Federn und Reifen mit höherer Tragkraft. Diese werden zum Beispiel von den RU-Fördermitgliedern Al-Ko und Goldschmitt techmobil GmbH angeboten.
Ebenso ist es möglich, ein Mobil "abzulasten", etwa wenn es an den Inhaber eines Führerscheins niedrigerer Klasse verkauft wird, oder wenn sich die Zahl der Mitreisenden reduziert hat. Dies ist durchaus sinnvoll, da Reisemobile über 3.500 kg vielerorts als LKW eingestuft werden und deutlich höhere Mautgebühren verursachen können.