Ist der Kaufvertrag auf der Caravanmesse sofort wirksam?
Ein Kaufvertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande. Ein solcher Vertrag ist zunächst schwebend unwirksam (Juristendeutsch), wenn er auf einer Freizeitveranstaltung oder an der Haustüre abgeschlossen wird. Typische Freizeitveranstaltungen sind die Kaffeefahrten. So einen Vertrag kann man binnen 14 Tagen (u.U. auch noch nach längerer Frist) widerrufen, und zwar folgenlos.
Auch wenn man einen Kaffee auf der Messe getrunken hat, unterfällt die Caravanmesse nicht dem Begriff Freizeitveranstaltung, weil der gewerbliche Zweck im Vordergrund steht und das jedem Besucher auch erkennbar ist. Der Schutzzweck des Gesetzes (Verhinderung der Überrumpelung des Verbrauchers) ist also nicht tangiert. Das damalige "Hausgericht" der Messe in Düsseldorf, das Oberlandesgericht Düsseldorf hat das in einer Berufungsverhandlung so eindeutig für den "Caravan Salon" entschieden; OLG Düsseldorf vom 02.03.1999, Az: 21 U 140/98. Ähnliches gibt es für die "Grüne Woche" in Berlin; OLG Brandenburg v. 11.07.2001, 7 U 186/00 und für Verbraucherausstellungen allgemein; LG Heilbronn vom 17.07.1989, 5 S 186/89.
Der Vertrag kann also nicht binnen zwei Wochen widerrufen werden, jedenfalls nicht wegen des angeblichen Abschlusses auf einer Freizeitveranstaltung.
Etwas anderes gilt z.B. dann, wenn der Kaufvertrag mit einem Finanzierungsgeschäft verbunden wird. Dann ergibt sich das Widerrufsrecht aus dem Verbraucherdarlehen, wobei der Widerruf des Finanzierungsvertrages auch den Kaufvertrag mit umfasst. Beide Verträge sind dann nicht wirksam.
Wer also auf der Messe noch nicht ganz sicher ist und ein deutliches Grummeln im Bauch spürt, muss sich schriftlich den Rücktritt binnen einer bestimmten Frist ausdrücklich vorbehalten; das nur als Tipp für die Zauderer unter uns.