Winterreifen im Sommer in Italien?

Von Reinhold Stalgies

Fast alle einschlägigen Medien haben über das Thema berichtet. Bereits in den Überschriften war zu lesen, dass Winterreifen im Sommer in Italien verboten sind. Ein Horrorszenario für Italienfans, vor allem für die, die auf ihren Frontantrieb-Wohnmobilen wegen der besseren Traktion generell nur Winterreifen fahren.

Das italienische Transportministerium hat mit seinem Rundschreiben Nr. 1049 vom 17. Januar 2014 eine Anweisung erlassen, die unter anderem regeln soll, unter welchen Bedingungen Winterreifen im Winter genutzt werden dürfen, wenn deren Geschwindigkeitsindex niedriger als die Höchstgeschwindigkeit des damit bestückten Fahrzeugs ist.

Das kennen wir auch in Deutschland  – hierzulande wird  ein entsprechender Aufkleber im Blickfeld des Autofahrers verlangt.

Der Inhalt des Rundschreibens ist offenbar von vielen Stellen anfangs derart missinterpretiert worden, dass daraus selbst von Fachmedien ein generelles  Verbot für Winterreifen im Sommer in Italien konstruiert wurde.

Gemäß dem genannten Rundschreiben des Transportministeriums, ist  zwar erlaubt, Fahrzeuge auch in den Sommermonaten mit Winterreifen auszurüsten, allerdings nur wenn diese einen Geschwindigkeitsindex aufweisen, der mindestens jenem entspricht, der auf der Zulassungsbescheinigung Teil I für Reifen angegeben ist (Feld T).

Hingegen dürfen im Zeitraum vom 15. Oktober bis 15. Mai die am Fahrzeug montierten Winterreifen auch einen niedereren Geschwindigkeitsindex haben als jener, der in der Zulassungsbescheinigung Teil I aufgeführt ist, jedoch nicht geringer als Q (160 km/h).

Praktisches Beispiel an meinem Wohnmobil

Kennzeichnung meiner 6 Winterreifen:

M+S 205/75 R 16 C 110/108 R  70 PSI

Erklärung:

205: Reifenbreite (mm)
 75: Verhältnis Flankenhöhe zu Reifenbreite (%)
  R: Karkassenbauart (Diagonal oder Radial)
  C: Leicht-LKW-Reifen
110: Tragfähigkeitsindex – 110 = 1060 Kg
108: Tragfähigkeitsindex – 108 = 1000 Kg
  R: Geschwindigkeitsindex R = 170 Km/h
70PSI: höchster zulässiger Luftdruck für diesen Reifen – 70 PSI = 4,8 bar

Eintrag in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein):

Feld T: 135
Feld 15.1: 205/75 R 16 C 110 R
Feld 15.2: 205/75 R 16 C 108 R

Erklärung:

 T: Höchstgeschwindigkeit in Km/h

Feld 15.1 + 15.2 wie oben beschrieben

Die Höchstgeschwindigkeit laut Zulassungsbescheinigung beträgt für mein Fahrzeug 135 Km/h, während der Geschwindigkeitsindex meiner Winterreifen mit 170 Km/h angegeben ist. Mit diesen Winterreifen dürfte ich also auch in der Zeit vom  16. Mai bis 14. Oktober Italiens Straßen befahren.

Damit ist die beim letzten Nordtreffen der RU (MSa 1/2015, Seite 24) für einige unbeantwortete Frage hinsichtlich Verwendung von Ganzjahres-/M+S-Reifen im Sommer in Italien beantwortet.